Zum Inhalt

Gesetzliche Erbfolge

Normen

§ 1922 BGB § 1924 BGB § 1925 BGB § 1926 BGB § 1931 BGB § 1936 BGB


Überblick

Die gesetzliche Erbfolge greift, wenn kein wirksames Testament und kein Erbvertrag vorhanden ist. Sie folgt dem Ordnungssystem der §§ 1924 ff. BGB.

Merksatz

Kein Erbe der vorhergehenden Ordnung vorhanden → nächste Ordnung berufen.


Mindmap

mindmap
  root((Gesetzliche Erbfolge))
    1. Ordnung §1924
      Abkömmlinge
      Repräsentationsprinzip
      Ausschlagung §1953
    2. Ordnung §1925
      Eltern
      Geschwister
      Nichten und Neffen
    3. Ordnung §1926
      Großeltern
      Onkel und Tanten
    Ehegatte §1931
      Zugewinnerhöhung §1371 I
      Gütertrennung §1931 IV
    Fiskus §1936

Ordnungssystem im Detail

1. Ordnung – Abkömmlinge (§ 1924)

Abkömmlinge des Erblassers erben in der 1. Ordnung. Lebt ein Abkömmling bei Erbfall noch, schließt er seine eigenen Abkömmlinge aus (Repräsentationsprinzip, § 1924 Abs. 2).

Klausurpunkt

Schlägt ein Erbe aus (§ 1942 ff.), rücken seine Abkömmlinge an seine Stelle — nicht seine Geschwister oder Eltern.

2. Ordnung – Eltern und Geschwister (§ 1925)

Elternteile und deren Abkömmlinge. Lebt ein Elternteil nicht mehr, treten an seine Stelle seine Abkömmlinge (Geschwister, Nichten/Neffen des Erblassers).

Ehegattenerbrecht (§ 1931)

Ordnung der Verwandten Erbanteil Ehegatte Zugewinn-Erhöhung
Neben 1. Ordnung ¼ + ¼ → gesamt ½
Neben 2. Ordnung oder Großeltern ½ + ¼ → gesamt ¾
Allein Alles

Erbrechtliche vs. güterrechtliche Lösung

Siehe → Pflichtteil: Zugewinnausgleich


Notizen

Eigene Notiz

Prüfungsreihenfolge: Testament vorhanden? → Nein → Ordnungssystem → Ehegatte → Güterstand prüfen.


Verknüpfte Seiten

PflichtteilAusschlagungNormen-Trainer