Gesetzliche Erbfolge¶
Normen¶
§ 1922 BGB § 1924 BGB § 1925 BGB § 1926 BGB § 1931 BGB § 1936 BGB
Überblick¶
Die gesetzliche Erbfolge greift, wenn kein wirksames Testament und kein Erbvertrag vorhanden ist. Sie folgt dem Ordnungssystem der §§ 1924 ff. BGB.
Merksatz
Kein Erbe der vorhergehenden Ordnung vorhanden → nächste Ordnung berufen.
Mindmap¶
mindmap
root((Gesetzliche Erbfolge))
1. Ordnung §1924
Abkömmlinge
Repräsentationsprinzip
Ausschlagung §1953
2. Ordnung §1925
Eltern
Geschwister
Nichten und Neffen
3. Ordnung §1926
Großeltern
Onkel und Tanten
Ehegatte §1931
Zugewinnerhöhung §1371 I
Gütertrennung §1931 IV
Fiskus §1936
Ordnungssystem im Detail¶
1. Ordnung – Abkömmlinge (§ 1924)¶
Abkömmlinge des Erblassers erben in der 1. Ordnung. Lebt ein Abkömmling bei Erbfall noch, schließt er seine eigenen Abkömmlinge aus (Repräsentationsprinzip, § 1924 Abs. 2).
Klausurpunkt
Schlägt ein Erbe aus (§ 1942 ff.), rücken seine Abkömmlinge an seine Stelle — nicht seine Geschwister oder Eltern.
2. Ordnung – Eltern und Geschwister (§ 1925)¶
Elternteile und deren Abkömmlinge. Lebt ein Elternteil nicht mehr, treten an seine Stelle seine Abkömmlinge (Geschwister, Nichten/Neffen des Erblassers).
Ehegattenerbrecht (§ 1931)¶
| Ordnung der Verwandten | Erbanteil Ehegatte | Zugewinn-Erhöhung |
|---|---|---|
| Neben 1. Ordnung | ¼ | + ¼ → gesamt ½ |
| Neben 2. Ordnung oder Großeltern | ½ | + ¼ → gesamt ¾ |
| Allein | Alles | – |
Erbrechtliche vs. güterrechtliche Lösung
Siehe → Pflichtteil: Zugewinnausgleich
Notizen¶
Eigene Notiz
Prüfungsreihenfolge: Testament vorhanden? → Nein → Ordnungssystem → Ehegatte → Güterstand prüfen.